Per Einwurf
Bürgermeister
Klaus Hoffmann
Bahnhofsstr. 26
61267 Neu-Anspach
vorab per Email
cc: Frau Matthäus-Kranz
Neu-Anspach, den 29.11.2013
Übersendung der Windgutachten/Ertragsberechnungen gemäß Umweltinformationsgesetz
Sehr geehrter Herr Bürgermeister Hoffmann,
wie wir dem Internetauftritt der Stadt Neu-Anspach entnehmen können, ist in dem zur Verfügung gestellten Dokument Windpark von A bis Z unter dem Stichwort Windhöffigkeit folgendes zu lesen: „Es liegen zwei unabhängige Ertragsberechnungen akkreditierter und namhafter Windgutachter sowie eine Ertragsberechnung der Fa. juwi vor. Alle drei kommen zu einem Wert deutlich über 6,0m/s auf Nabenhöhe. Ferner wird im November ein Windmessmast für die Dauer von 18 Monaten aufgestellt, um über den betroffenen Waldbeständen Windmessungen durchführen zu können. Die Messdauer eines Windmessmastes ist mit 12 „reinen“ Messmonaten ausreichend, d.h. Messungen ohne technische Störungen. 24 Monate werden nicht benötigt. Es werden vierteljährlich Zwischenauswertungen der Messungen durchgeführt. Diese dienen zur Validierung der Ertragsberechnungen und für eine sichere, belastbare und nachhaltige Wirtschaftlichkeitsberechnung. Darüber hinaus werden weitere Windmessungen im Umfeld und Ertragsdaten bestehender Windenergieanlagen für eine exakte Modellierung der Windgeschwindigkeiten genutzt.“ (Seite 9)
Wir nehmen an, die Angaben von 6 m/s beziehen sich hier auf die durchschnittliche Windgeschwindigkeit, aber das wird durch die zitierte Quelle nicht klar ausgedrückt.
Unter Berufung auf das Umweltinformationsgesetz (§ 3 Abs. 1 HUIG Zugang zu Umweltinformationen) und Ihre damit verbundene Auskunftspflicht möchten wir Sie bitten, uns diese Windgutachten/Ertragsberechnungen zur Verfügung zu stellen.
Wir haben uns als Termin den 6. Dezember 2013 vorgemerkt.
Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne auch telefonisch zur Verfügung 06084/9595976.
Vielen Dank für Ihre Mühen im Voraus.
Mit freundlichen Grüßen
Ralph Bibo Annett Fomin-Fischer Matthias Höser